1.1. Die vorliegenden Bestimmungen sind am Eingang der Direktion/Rezeption des "Camping Belsito" ausgehängt;
1.2. Der Zutritt zum und der Aufenthalt im "Camping Belsito" setzt die uneingeschränkte und bedingungslose Annahme der vorliegenden Ordnung und die Verpflichtung zu ihrer loyalen und gewissenhaften Einhaltung voraus;
1.3. Das gesamte Personal des "Camping Belsito" ist befugt, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren und bei Verstößen die sofortige Beendigung des Fehlverhaltens zu verlangen und/oder die Direktion zu informieren, damit diese alle geeigneten Maßnahmen ergreift;
1.4. bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann die Direktion die sofortige Entfernung des Zuwiderhandelnden anordnen und/oder ihm die Benutzung der Einrichtungen und Anlagen (Schwimmbäder usw.) des "Camping Belsito", auch vorübergehend, untersagen sowie in besonders schweren Fällen die zuständigen Behörden einschalten.
2.1. Beim Betreten des "Camping Belsito" ist der Kunde verpflichtet, sich sofort bei der Direktion/Rezeption anzumelden und sich, wie vom italienischen Gesetz vorgeschrieben, durch Aushändigung der Ausweispapiere zu registrieren;
2.2. Vor dem endgültigen Verlassen des Campingplatzes ist der Kunde verpflichtet, die Direktion/Rezeption über seine Abreise zu informieren und den Betrag für alle erhaltenen Leistungen sowie die Kurtaxe zu begleichen;
2.3. Die Zahlung des Restbetrags muss in bar und/oder per Debit- und/oder Kreditkarte erfolgen; Schecks werden nicht akzeptiert;
2.4. Falls eine Anzahlung geleistet wurde, wird der entsprechende Betrag vom Restbetrag abgezogen, unbeschadet der Bestimmungen für den Fall einer Stornierung und/oder Verkürzung der Aufenthaltsdauer.
2.5. Die Zahlung des Restbetrags kann am Tag der Abreise von 8 bis 12 Uhr und am Vortag bis 19 Uhr erfolgen;
2.6. Die Kunden, die die Stellplätze des Campingplatzes nutzen, müssen diese bis 12.00 Uhr räumen und in jedem Fall den Campingplatz bis 13.00 Uhr am Abreisetag verlassen. Kunden, die Stellplätze mit eigenem Bad nutzen, müssen die Schlüssel bis 10:00 Uhr am Abreisetag abgeben. Bei Nichteinhaltung dieser Zeiten wird dem Kunden ein Betrag in Höhe des vollen Tagessatzes für den bereits belegten Stellplatz in Rechnung gestellt;
2.7. Feste Bauten wie Mobilheime stehen ab 15.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und müssen bis 10.00 Uhr geräumt und auf jeden Fall bis 13.00 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Zeiten wird dem Kunden ein Betrag in Höhe des vollen Tagessatzes für die bereits belegte feste Unterkunft in Rechnung gestellt;
2.8. Auf dem "Camping Belsito" ist es möglich, sowohl den Stellplatz als auch die festen Einrichtungen (Mobilheime usw.) unter folgenden Bedingungen im Voraus zu buchen
- Reservierung eines Stellplatzes gegen Zahlung einer Kaution von 100,00 €;
- Reservierung fester Unterkünfte (Mobilheime usw.) gegen Zahlung einer Kaution von 200,00 €;
- Die Reservierung kann per E-Mail (info@campingbelsito.it), per Internet, per Fax (+39 0572 911288) oder per Telefon (+39 0572 504263) erfolgen;
- die Reservierung wird erst nach Eingang der Anzahlung und nach Zusendung der Reservierungsbestätigung durch die Direktion an die angegebene Adresse (eventuell E-Mail-Adresse) als gültig betrachtet;
- die Zahlung der Anzahlung (die als unverzinslich zu betrachten ist und in jedem Fall abzüglich der Bankgebühren berechnet wird) kann per Kreditkarte erfolgen, indem man, am besten aus Sicherheitsgründen per Fax, folgende Angaben übermittelt: Kreditkartennummer, Vor- und Nachname des Inhabers, Ablaufdatum derselben und Aufenthaltsdauer, Banküberweisung auf das Girokonto bei Unicredit Banca S.p.A. im Namen von Immobiliare Lo Zodiaco S.r.l. (aus Italien mit IBAN: IT59C0200811699000401109345 - aus dem Ausland mit SWIFT CODE: UNCRITM1979, in der die Buchungsdaten (Vor- und Nachname, Aufenthaltsdauer) angegeben werden müssen, Postanweisung an "Camping Belsito" mit Sitz in 51016 Montecatini Terme (PT) in der Via delle Vigne n. 1 (loc. Vico), in der die Buchungsdaten (Vor- und Nachname, Aufenthaltsdauer) angegeben werden müssen;
- Jede Stornierung oder verspätete Ankunft muss per E-Mail (info@campingbelsito.it), Fax (+39 0572 911288), Einschreiben oder Telegramm mitgeteilt werden, wobei das Datum der Absendung für die Rückerstattung der Anzahlung abzüglich der Kosten verwendet wird, die nur erfolgen kann, wenn die Stornierung mindestens 30 Tage vor der erwarteten Ankunft ordnungsgemäß mitgeteilt wird. Die Direktion behält die gesamte Anzahlung ein, wenn die Stornierung nach dieser Frist eingeht, vorbehaltlich nachgewiesener persönlicher Hinderungsgründe seitens des Kunden;
- Der Stellplatz oder die feste Struktur (Mobilheime usw.), die Gegenstand der Buchung ist, wird dem Kunden bis 22.00 Uhr (23.00 Uhr vom 01.06. bis 31.08.) des voraussichtlichen Ankunftstages zur Verfügung gestellt, außer bei nachgewiesenen persönlichen Hindernissen des Kunden, die in jedem Fall unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst, die Direktion ist dann von jeglicher Verpflichtung entbunden und kann über den Stellplatz oder die feste Einrichtung (Mobilheime usw.) nach eigenem Ermessen verfügen, ohne dass eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution besteht.
3.1. Der Aufenthalt ist nur und ausschließlich in den für den Campingplatz vorgesehenen Bereichen (nummerierte Stellplätze) und in den festen Einrichtungen (Mobilheime usw.) gestattet;
3.2. Die Zuweisung des Stellplatzes oder der festen Einrichtung (Mobilheim usw.) erfolgt vorbehaltlich einer ordnungsgemäßen Reservierung durch das Personal der Direktion/Rezeption, das dabei nach Möglichkeit die Bedürfnisse und/oder Wünsche der Kunden berücksichtigen muss;
3.3. Die Kunden müssen sich an die Anweisungen der Direktion/Rezeption halten, was das Parken von Autos und Wohnmobilen sowie das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen betrifft, die auf keinen Fall das interne Straßennetz des Campingplatzes behindern dürfen, da sie sonst sofort entfernt werden.
3.4. Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, den ihnen zugewiesenen Stellplatz zu wechseln, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Direktion/des Empfangspersonals vor.
3.5. Die Kunden sind verpflichtet, den Stellplatz vor ihrer Abreise von ihren persönlichen Gegenständen zu befreien und ihn sauber zu hinterlassen.
3.6. Zum Schutz der Grünflächen und zur Verhütung von Bränden dürfen Feuer nur auf dem den Gästen zur Verfügung stehenden Grillplatz oder auf den privaten Grills (sofern zugelassen) angezündet werden, sofern der Rauch die Nachbarn nicht stört und den Rasen und den Boden nicht beschädigt.
3.7. Die Nutzung aller Einrichtungen, Geräte und Anlagen auf dem Campingplatz (Schwimmbäder, Spielplatz, Grills usw.) unterliegt der direkten Verantwortung des Kunden.
3.8. "Camping Belsito" haftet nicht für
- für den Diebstahl von Wertsachen oder von nicht zur Aufbewahrung anvertrauten Wertgegenständen;
- für jeden Diebstahl von Gegenständen, der durch das Fehlen entsprechender Vorsichtsmaßnahmen seitens des Kunden ermöglicht wurde;
- Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien (einschließlich Pflanzen) oder anderen Ursachen verursacht werden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind;
3.9. Es ist strengstens untersagt
- das Ausheben von Gräben und Gräben auf den Stellplätzen;
- Abfälle auf den Stellplätzen zu hinterlassen, es sei denn, sie befinden sich in speziellen Behältern;
- Flüssigkeiten jeglicher Art auf dem Boden zu verschütten (außer Wasser);
- das Entzünden von Feuer im Freien (außer in den Fällen, die in Artikel 3.6. vorgesehen sind);
- das Waschen von Autos, Wohnmobilen und Wohnwagen innerhalb des Campingplatzes;
- Verankerung von Planen oder Vorzelten an Bäumen mit Nägeln und/oder Seilen;
- die Veränderung der Bodenbeschaffenheit;
- die Umzäunung des Stellplatzes, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Direktion;
- die Nutzung von mehr als einer Steckdose pro Stellplatz, vorbehaltlich der Genehmigung der Direktion. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann die Direktion eine zusätzliche Gebühr zum Tagestarif erheben;
- das Vorhalten von mehr als einer Gasflasche pro Stellplatz;
- die Verwendung von Elektrogeräten (Öfen, Kühlschränke, Klimaanlagen usw.), die nicht ausdrücklich für den Gebrauch auf Campingplätzen vorgesehen sind.
4.1. Für die Einrichtungen und Anlagen des Campingplatzes gelten folgende Öffnungszeiten:
- Direktion/Rezeption: täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 22:00 Uhr (23:00 Uhr vom 01.06. bis 31.08.);
- Kassierer: täglich von 08:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr;
- Bar Markt/Bazar: täglich von 08:00 bis 13:00 und 15:00 bis 22:00 (um 23:00 Uhr vom 01.06 bis 31.08);
- Restaurant/Pizzeria: täglich von 18:00 bis 22:00 Uhr (um 23:00 Uhr vom 01.06. bis 31.08.);
- Pools: täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr;
- Snackbar/Pool: vom 01.06. bis 30.09. täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr;
4.2. Auf dem Campingplatz gilt von 22:00 Uhr (23:00 Uhr vom 01.06. bis 31.08.) bis 08:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr eine "Ruhezeit", in der Lärm, der die Ruhe auf dem Campingplatz stören könnte, strengstens verboten ist;
4.3. insbesondere ist es während der Ruhezeiten strengstens untersagt
- Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile auf- oder abzubauen
- sich mit irgendwelchen mechanischen Mitteln innerhalb des Campingplatzes zu bewegen
- den Campingplatz mit mechanischen Hilfsmitteln zu betreten oder zu verlassen (das Tor ist geschlossen);
- Radio- und/oder Fernsehgeräte, auch bei geringer Lautstärke, eingeschaltet zu lassen;
4.4. die Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h einzuhalten, um mit mechanischen Mitteln innerhalb des Campingplatzes zu fahren. Bei Nichteinhaltung dieses Limits behält sich die Direktion das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und bei wiederholten Übertretungen den Zuwiderhandelnden sofort zu entfernen und/oder ihm den Verkehr auf dem Campingplatz zu untersagen;
4.5. Gästen und/oder Besuchern ist der Zutritt zum Campingplatz nicht gestattet. Die Direktion behält sich das Recht vor, Gästen und/oder Besuchern den Zutritt zu gestatten, wenn die Kunden dies ausdrücklich wünschen und ihre Ankunft der Direktion/dem Empfangspersonal mitteilen. Zugelassene Gäste und/oder Besucher müssen einen Ausweis vorlegen und können sich 1 Stunde lang kostenlos auf dem Campingplatz aufhalten, ohne die Dienstleistungen (Duschen, Schwimmbäder usw.) des Campingplatzes nutzen zu können; danach müssen sie die Tagesgebühr entrichten;
4.6. Minderjährige haben nur in Begleitung von Eltern oder volljährigen Verwandten Zutritt zum Campingplatz.
4.7. Minderjährige unter 12 Jahren müssen immer in Begleitung sein, wenn sie die Einrichtungen und Anlagen des Campingplatzes (Toiletten, Schwimmbäder, Spielplatz usw.) benutzen.
4.8. Müll, Glas und Plastik sind in den dafür vorgesehenen Behältern auf dem Campingplatz zu entsorgen, während Papier, verbrauchte Batterien und abgelaufene Medikamente in den Behältern am Eingang des Campingplatzes zu entsorgen sind.
4.9. Die Gäste sind verpflichtet, die Bäume und/oder die Vegetation des Campingplatzes zu respektieren, insbesondere ist es verboten, Bäume und/oder Sträucher zu brechen und/oder zu schneiden. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot werden dem Zuwiderhandelnden alle damit verbundenen Schäden in Rechnung gestellt
Haustiere (Hunde, Katzen usw.) sind auf dem Campingplatz willkommen, aber um die anderen Gäste nicht zu belästigen, müssen die Gäste, die Tiere besitzen, die folgenden Regeln einhalten
- Tiere sind nur in begrenzter Anzahl erlaubt, d.h. maximal 1 pro Wohneinheit, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Direktion;
- Das Vorhandensein von Tieren muss bei der Buchung und bei der Ankunft zwingend gemeldet werden;
- die Tiere müssen mit einem Impfpass und bei Hunden mit einer Bescheinigung über die Registrierung beim Hunderegister ausgestattet sein
- Hunde müssen an einer kurzen Leine geführt werden;
- die Besitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere aufzusammeln und dafür zu sorgen, dass sie andere Gäste nicht stören;
- Die Besitzer sind allein verantwortlich für alle Schäden, die ihre Tiere an Sachen und/oder Personen verursachen;
- das Mitbringen von Tieren auf den Spielplatz und in die Schwimmbäder ist strengstens untersagt;
- Bei Nichteinhaltung dieser Regeln kann die Direktion die sofortige Entfernung des Verursachers und/oder des Tieres vom Campingplatz anordnen.
Für alles, was in diesem Reglement nicht geregelt ist, wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches sowie auf die geltenden Vorschriften und örtlichen Bräuche verwiesen.