4.1. ÖFFNUNGSZEITEN DER EINRICHTUNGEN IM CAMPING:
- Direktion/Rezeption: täglich, von 8.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 22.00 (bis 23.00 vom 01.06. bis 31.08.);
- Kassa: täglich, von 08.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 17.00;
- Bar: täglich, von 8.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 22.00 (bis 23.00 vom 01.06. bis 31.08.);
- Restaurant/Pizzeria: täglich, von 18.00 bis 22.00 (bis 23.00 vom 01.06. bis 31.08.);
- Schwimmbäder: täglich von 09.00 bis 19.00;
- Snack-Bar/Schwimmbad: vom 01.06.bis 30.09, täglich, von 09.00 bis 19.00;
- Markt/Basar: täglich, von 8.00 bis 13.00 und von 15.00 bis 20.00;
4.2. Im Innern des Campingplatzes herrscht eine vorgeschriebene Ruhezeit von 22.00 Uhr (von 23.00 Uhr vom 01.06. bis 31.08.) bis 08.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Während dieser Zeit ist jegliche Lärmbelästigung strengstens untersagt;
4.3.Während der Ruhezeit sind strengstens untersagt:
- Das Auf- und Abbauen von Zelten, Campern und Wohnwägen;
- Jegliches motorisiertes Fahrzeug im Inneren des Campingplatzes zu benützen;
- Ein- und Ausfahrt mit motorisierten Fahrzeugen (die Schranke ist geschlossen);
- Das laut Einschalten von lärmbelästigenden Haushaltsgeräten wie Radio oder Fernseher;
4.4. Jedes motorisierte und sich bewegende Fahrzeug im Inneren des Campingplatzes darf die Höchstgeschwindigkeit von 5 Km/h nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Direktionsleitung gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. Bei wiederholten Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit behält sich die Direktion vor, den Überschreiter vom Campingplatz auszuschließen oder ihm zu verbieten, mit motorisierten Fahrzeugen im Camping zu fahren;
4.5. Im Camping sind Gäste und Besucher nicht zugelassen. Die Direktion behält sich vor, Besucher und Gäste auf ausdrückliche Anfrage der Kunden zuzulassen, wobei die Kunden deren Ankunft der Direktion mitteilen müssen. Die zugelassenen Gäste und Besucher müssen der Direktion einen Personalausweis aushändigen und dürfen sich 1 Stunde im Campingplatz aufhalten, ohne jedoch die Einrichtungen des Campingplatzes in Anspruch zu nehmen (Duschen, Schwimmbäder, usw.); nach Verstreichung der Aufenthaltsstunde wird für die Gäste und Besucher der volle Tagessatz berechnet.
4.6. Minderjährige sind im Campingplatz nur in Begleitung der Eltern oder volljähriger Verwandter zugelassen.
4.7. Kinder unter 12 Jahren müssen bei der Benutzung des Campingplatzes und der Campingplatzeinrichtungen (Sanitäranlagen, Schwimmbäder, Kinderspielplatz usw.) immer begleitet werden;
4.8. Abfälle wie Glas, Plastik, Papier sind einer strengen Mülltrennung innerhalb des Campingplatzes unterworfen. Medikamente und Batterien sind in den eigens dafür vorgesehenen Behältern am Eingang des Campingplatzes zu entsorgen;
4.9. Werden Pflanzen abgeschnitten, abgebrochen oder zerstört, werden dem Übertreter sämtliche Kosten und Schäden angelastet.